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Betreuungsfonds für Beschäftigte

Universität Siegen

Profil der Einrichtung

Leistungen der Einrichtung

Der Betreuungsfonds soll bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine Unterstützung bieten, wenn eine zusätzliche Betreuung in Verbindung mit dienstlichen Belangen erforderlich ist. Insbesondere Beschäftigte mit Kind(ern) oder pflegebedürftigen Angehörigen können daher auf Antrag einen Zuschuss zu Betreuungskosten erhalten.  Den Betreuungsfonds können Beschäftigte in Wissenschaft (außer W2- und W3-Professuren), in Technik und Verwaltung sowie SHKs und WHBs nutzen. Stipendiat*innen der Universität Siegen können ebenfalls auf den Betreuungsfonds zurückgreifen, wenn dies mit den Regelungen des Stipendienprogramms vereinbar ist.