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Erstattung von Kinderbetreuungskosten bei Dienstreisen und Tagungen für Beschäftigte der FernUniversität in Hagen

FernUniversität Hagen

Profil der Einrichtung

Leistungen der Einrichtung

Auf Antrag im FamilienService können Betreuungskosten während Dienstreisen oder der Teilnahme an Tagungen teilweise erstattet werden.
Das Antragsformular und der Betreuungsnachweis sind auf den Webseiten des FamilienService zu finden.

Antragsberechtigte

Beschäftigte der FernUniversität (sowohl aus dem wissenschaftlichen Bereich als auch aus dem Bereich Technik und Verwaltung) können sich Betreuungskosten refinanzieren lassen, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung bei Dienstreisen oder Tagungen zusätzliche Betreuung für ihre Kinder benötigen.

Höhe der Erstattung

Betreuungskosten werden erstattet bis zu einem Betrag von 11,- € pro Stunde, jedoch maximal 88 € pro Tag. (Die Höhe der Erstattung orientiert sich an der Beihilfeverordnung (BVO NRW § 4 Absatz 6))
Der maximale Erstattungsbetrag pro Veranstaltung beträgt 180,-€.
Etwaige Differenzen von tatsächlich vereinbartem Honorar und max. Erstattungssumme trägt die/der Beschäftigte.
Die Erstattung erfolgt im Rahmen der jährlich für diese Zwecke zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.