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Erstattung von Kinderbetreuungskosten außerhalb der regulären Kinderbetreuungszeiten

Hochschule für Musik und Tanz Köln

Profil der Einrichtung

Pädagogisches Konzept

Auf Antrag können vorbehaltlich der Bereitstellung der jeweiligen Haushaltsmittel unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres außerhalb der regulären Kinderbetreuungszeiten erstattet werden. Bei Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf wird die Altersgrenze gesondert geregelt.

Angehörigen der Hochschule (Studierende, Lehrende, Beschäftigte) können Kinderbetreuungskosten (bzw. auch entsprechende Nebenkosten wie Reise-/Aufenthaltskosten zu oder von einer Betreuungsperson) außerhalb der regulären Betreuungszeiten erstattet werden.

Die Kosten entstehen im Rahmen einer genehmigten dienstlichen bzw. hochschuleigenen Veranstaltung (z.B. Fortbildung, Dienstreise, Exkursion, Hochschulkonzert, Gremiensitzung, in besonderen Fällen auch Prüfungen) und finden zusätzlich zu den über die reguläre Kinderbetreuung abgedeckten Betreuungszeiten statt