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Kinderbetreuungszuschüsse

FH Münster

Profil der Einrichtung

Offen für Studierende und Beschäftigte mit Kind

Leistungen der Einrichtung

An der FH Münster werden Kinderbetreungsszuschüsse aus verschiedenen Anlässen gewährt. Dabei sind je nachdem unterschiedliche Statusgruppen antragsberechtigt.

 

  • Kinderbetreuungsszuschuss für die Ferienberetreuung für Beschäftigte:
    Wenn Beschäftigte der FH Münster einen Beitrag für die Betreuung ihrer Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren in den Schulferien gezahlt haben, können sie diesen zum Teil auf Antrag erstattet bekommen. Nach Teilnahme an einem Ferienangebot wird pro betreutem Tag eine Tagespauschale von maximal 12,50 € aus Mitteln der Gleichstellungsbeauftragten erstattet. Um einen solchen Ferienbetreuungszuschuss zu erhalten, muss beim FH-Familienservice ein Antrag mit einem Nachweis über den tatsächlich bezahlten Betrag für die Betreuung eingereicht werden (per Post oder auch persönlich nach Terminabsprache).
     
  • Kinderbetreuungszuschuss für die Ferienbetreuung für Studierende:
    Wenn Studierende der FH Münster einen Beitrag für die Betreuung ihrer Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren in den Schulferien gezahlt haben, können sie diesen zum Teil auf Antrag erstattet bekommen. Nach Teilnahme an einem Ferienangebot wird pro betreutem Tag eine Tagespauschale von maximal 12,50 € aus Mitteln der Gleichstellungsbeauftragten erstattet. Um einen solchen Ferienbetreuungszuschuss zu erhalten, muss beim FH-Familienservice ein Antrag mit einem Nachweis über den tatsächlich bezahlten Betrag für die Betreuung und eine aktuelle Studienbescheinigung eingereicht werden (per Post oder auch persönlich nach Terminabsprache).
     
  • Kinderbetreuungszuschuss bei Fort- und Weiterbildungen:
    Seit dem 01. Januar 2014 können Eltern, die an der FH Münster beschäftigt sind, eine finanzielle Unterstützung für eine Kinderbetreuung beim FH-Familienservice beantragen, wenn sie an einer Fort-/Weiterbildung in Bezug auf ihren Arbeitsplatz teilnehmen. Der Zuschuss für die Kinderbetreuung bei Fort- und Weiterbildungen wurde unter dem Aspekt der Personalentwicklung und der individuellen Karriereförderung von der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und dem FH-Familienservice initiiert, um Mütter und Väter bei der Kinderbetreuung während einer Fort/-/Weiterbildung an der FH Münster zu unterstützen. Die finanzielle Unterstützung kann in Höhe von max. 100 € pro Halbjahr schriftlich beantragt werden, wenn aufgrund einer Fort-/Weiterbildung eine Randzeitenbetreuung der Kinder (bis 14 Jahren) über die Regelbetreuung hinaus notwendig wird.
     
  • Kinderbetreuungszuschuss für Studierende und Promovierende der FH Münster mit Kindern in Betreuungsrandzeiten:
    Studierende und Promovierende können beim FH-Familienservice der Gleichstellungsbeauftragten einen finanziellen Zuschuss beantragen, wenn sie im Kontext ihres Studiums für ihr/e Kind/er eine Betreuung in Randzeiten (zusätzlich zur Regelbetreuung) benötigen. Um einen solchen Kinderbetreuungszuschuss zu erhalten, muss beim FH-Familienservice ein Antrag eingereicht werden, dem entsprechende Nachweise über die Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung (Vorlesung/Seminar o.ä.), der aktuelle Studienverlaufsplan, wie auch Nachweise über die tatsächlich zusätzlich entstandenen Betreuungskosten beigelegt werden müssen.