Fonds zur Erstattung von Kinderbetreuungskosten
Ruhr-Universität Bochum
Profil der Einrichtung
Offen für Kinder von Beschäftigten der RUB (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
Leistungen der Einrichtung
Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten, die durch die Teilnahme an Fortbildungen und Tagungs-, Informations- und Forschungsreisen entstehen
Mitarbeiter/innen der RUB, die an o.g. Veranstaltungen nur dann teilnehmen können, wenn in dieser Zeit eine Kinderbetreuung erfolgt, können gem. § 11 Abs. 3 LGG die Erstattung der Betreuungskosten beantragen. Voraussetzung ist, dass die Betreuung nicht durch Familienangehörige sichergestellt werden kann und das zu betreuende Kind nicht älter als 12 Jahre ist.