Betreuungsfonds für Studierende
Hochschule Bochum
Profil der Einrichtung
Offen für Kinder von Studierenden
Betreute Altersgruppen
Kinderbetreuungskosten werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres übernommen.
Leistungen der Einrichtung
Beim Betreuungsfond handelt es sich um eine Bezuschussung von Betreuungskosten für Kinder und/oder für zu pflegende Angehörige, in besonderen Situationen. Voraussetzung für eine Gewährung von finanziellen Leistungen ist, dass aus zwingenden, im Zusammenhang mit dem Studium stehenden Gründen, zusätzliche Betreuung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörigen benötig wird.
Pädagogisches Konzept
Besondere Situationen können z. B. sein:
- Prüfungsvorbereitung
- Abschlussphase des Studiums
- Vorlesungen zu ungünstigen Zeiten
- Erstellung von Hausarbeiten
- Pflichtpraktikum