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Betreuungsfonds für Studierende

Hochschule Bochum

Profil der Einrichtung

Offen für Kinder von Studierenden

Betreute Altersgruppen

Kinderbetreuungskosten werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres übernommen.

Leistungen der Einrichtung

Beim Betreuungsfond handelt es sich um eine Bezuschussung von Betreuungskosten für Kinder und/oder für zu pflegende Angehörige, in besonderen Situationen. Voraussetzung für eine Gewährung von finanziellen Leistungen ist, dass aus zwingenden, im Zusammenhang mit dem Studium stehenden Gründen, zusätzliche Betreuung für Kinder oder pflegebedürftige Angehörigen benötig wird.

Pädagogisches Konzept

Besondere Situationen können z. B. sein:

  • Prüfungsvorbereitung
  • Abschlussphase des Studiums
  • Vorlesungen zu ungünstigen Zeiten
  • Erstellung von Hausarbeiten
  • Pflichtpraktikum