Reisekostenzuschuss für Kinder und Begleitpersonen
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Profil der Einrichtung
Leistungen der Einrichtung
Auf Antrag können Beschäftigte einen Zuschuss zu den Reise- und Übernachtungskosten von Kindern und ggf. Begleitpersonen erhalten. Die Mitnahme der Kinder muss in dem Antrag erläutert werden.
Pro Jahr können dabei maximal 600,- pro Beschäftigte*r gewährt werden.
Ziel der Maßnahme ist es, Barrieren für die Beschäftigten mit familiärer Verpflichtung abzubauen und die Mobilität dieses Personenkreises zu fördern.
Einzelheiten zum Antragsverfahren können in der Reisekostenstelle, im Familien- oder im Gleichstellungsbüro erfragt werden.